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   VK Bund, 04.04.2023 - VK 2-18/23   

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https://dejure.org/2023,9253
VK Bund, 04.04.2023 - VK 2-18/23 (https://dejure.org/2023,9253)
VK Bund, Entscheidung vom 04.04.2023 - VK 2-18/23 (https://dejure.org/2023,9253)
VK Bund, Entscheidung vom 04. April 2023 - VK 2-18/23 (https://dejure.org/2023,9253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Preisprüfung nach §60 - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der angebotene Preis ungewöhnlich niedrig?

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geltung der Aufgreifschwelle von 20 %? - Ja, aber nicht generell!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Beihilfe nur bei ungewöhnlich niedrigem Angebot! (VPR 2023, 146)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Beihilfe nur bei ungewöhnlich niedrigem Angebot! (IBR 2024, 145)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 04.04.2023 - VK 2-18/23
    Der Auftraggeber hat für die Entscheidung der Frage, ob der Preis eines Angebotes ungewöhnlich niedrig erscheint, grundsätzlich eine im Nachprüfungsverfahren nur auf Beurteilungsfehler überprüfbare Einschätzungsprärogative, die seine das Überschreiten betreffende Entscheidung bzw. seine Annahme, der fragliche Angebotspreis überschreite die Interventionsschwelle nicht, hinnehmbar erscheinen lässt, wenn diese vertretbar, insbesondere nicht willkürlich ist und diese sich im Ergebnis nicht als eine krasse Fehlentscheidung darstellt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2017, Verg 8/17).

    Für das Erreichen einer relevanten Aufgreifschwelle ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Preisabstand zum nächsthöheren Angebot nicht zu niedrig ist, denn dem Verdikt eines unangemessen niedrigen Angebots wohnt das Überschreiten einer gewissen Erheblichkeitsgrenze inne (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2017 Verg 8/17).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus VK Bund, 04.04.2023 - VK 2-18/23
    Der bemängelte Verstoß gegen § 60 VgV ist ohne Weiteres bieterschützend gemäß § 160 Abs. 2 S. 1, § 97 Abs. 6 GWB (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, Az.: X ZB 10/16).
  • OLG Schleswig, 28.01.2021 - 54 Verg 6/20

    Messeneubau - Ermittlung des Auftragswerts eines Bauauftrages im Vergaberecht -

    Auszug aus VK Bund, 04.04.2023 - VK 2-18/23
    Hier hat sich in der Praxis eine Größenordnung von etwa 20 % Preisabstand als Aufgreifschwelle etabliert, wobei freilich die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2020, VII-Verg 26/19 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Januar 2021 54 Verg 6/20; diese Aufgreifschwelle von 20% im Grundsatz bestätigend: BGH, a.a.O. Rn. 15).
  • VK Bund, 24.11.2022 - VK 2-94/22

    Anforderungen an fehlerfreie Ausübung des Beurteilungsspielraums nach § 60 Abs. 1

    Auszug aus VK Bund, 04.04.2023 - VK 2-18/23
    Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers nach § 60 Abs. 1 VgV erstreckt sich auch auf die von ihm zur näheren Einschätzung herangezogenen Aspekte und erfordert eine Berücksichtigung all derjenigen Merkmale des konkreten Auftragsgegenstandes, die eine Einschätzung ermöglichen können, ob der angebotene Preis im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2022, C-669/22, Rn. 35, 37, im Hinblick auf die dem § 60 VgV zugrunde liegenden bzw. diesem entsprechenden Art. 69 der Richtlinie 2014/24/EU bzw. Art. 69 2009/81/EG; VK Bund VK2-94/22, Beschluss vom 24. November 2022).
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